Nordstraße 40 | Willi Fröhle (1898–1944)

Willi Fröhle 
(Stadtarchiv Heilbronn)
Kostenrechnung über die Hinrichtung von Willi Fröhle; 1944
(Stadtarchiv Heilbronn)
Kostenrechnung über die Hinrichtung von Willi Fröhle; 1944
(Stadtarchiv Heilbronn)

Der Kaufmann Willi Fröhle schloss sich schon vor 1933 der NSDAP an und galt als „alter Kämpfer“. Er arbeitete u.a. bei der Stadtverwaltung Heilbronn und zuletzt in einem Betrieb in Nordheim.

Seit 1937 veränderte sich seine Haltung zur Partei und zum Nationalsozialismus. Nach wiederholten kritischen Äußerungen am Arbeitsplatz – „in sechs Wochen sei der Krieg aus und dann werde in Straßen von Heilbronn Blut fließen“ – wurde er durch eine jugendliche Mitarbeiterin denunziert.

Nach seiner Verhaftung wurde Willi Fröhle vor Gericht gestellt. Der 3. Senat des Volksgerichtshofs verhandelte den Fall unter Vorsitz des Volksgerichtsrats Paul Lämmle in Heilbronn. Fröhle wurde wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt.

Willi Fröhle wurde am 22. Juni 1944 in Stuttgart hingerichtet. Die Kosten für die Haft und die Hinrichtung in Höhe von 857 Reichsmark wurden seiner Braut in Rechnung gestellt.