Die Reichsstadt - 1371

Als Kaiser Karl IV. 1371 in einer umfangreichen Urkunde Rechte und Pflichten der Bürger Heilbronns neu regelte, wurde – unausgesprochen – vor allem eines deutlich: Heilbronn war mittlerweile Reichsstadt, hatte als Herrn nur den Kaiser selbst über sich und regelte vor Ort alle Angelegenheiten selbst. Das 1281 noch genannte Amt des königlichen Vogts und Schultheißen wurde nicht mehr erwähnt.

Anlass für die Neuregelung war die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt, zu der insbesondere Kaufleute und Handwerker beitrugen. Sie forderten nun eine Beteiligung an der Stadtregierung, die ihnen vom Kaiser mit dieser Urkunde gewährt wurde. Die "Bürger" (Patrizier) als alt eingesessener "Stadtadel" mussten die Macht nun mit den ökonomisch erfolgreichen "Gemeinen" teilen.

Bemerkenswerte Elemente der Verfassung von 1371 sind Ansätze zur demokratischen Legitimation der Stadtregierung, zur Gewaltenteilung sowie Regelungen zur Einschränkung von Korruption und Machtmissbrauch.

(Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 51 U 780)

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